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Winterdienst

 

Wir vergeben alle unten genannten Taetigkeiten an einen ortsansaessigen und namhaften Subunternehmer,welcher auch die Verkehrssicherungspflicht uebernimmt.

 

  • Vom 1. November bis 15. April übernehmen wir für Sie zuverlaessig und gruendlich die Raeum- und Streupflicht auf Gehwegen und Parkplaetzen gemaess den Vorschriften. Die Gewaehrleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlaessige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität. Bei Schneefall sind unsere Mitarbeiter schnell vor Ort und sorgen für die Sicherheit der Objektbenutzer. Zuverlaessigkeit und Offenheit sind Werte, welche für uns sprechen.

  • Wir garantieren Ihnen, dass wir die Verkehrssicherheit auf dem Gelaende und an den angrenzenden Gehwegen jederzeit optimal gewaehrleisten koennen.

 

 

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